Aktuelles

Durch meine Zulassung als Heilpraktiker werden die Behandlungen für privatversicherte Patienten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

 

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird die Behandlung pauschal in Rechnung gestellt.

Falls Ihre gesetzliche Krankenkasse sich an den Kosten für die Osteopathie beteiligt, benötigen Sie ein Privatrezept für osteopathische Behandlungen, damit Ihre Krankenkasse die Behandlung auch erstattet.